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Klasse C 1 E

Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Anforderungen

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse C1

beinhaltet Klasse: BE, D1E (bei Besitz von D1)

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beizufügen:

biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)

ärztliches Zeugnis (1 Jahr gültig)

augenärztliches Gutachten/Zeugnis (1 Jahr gültig)

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Kursdauer 9 UE à 45 min)

amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)

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