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Klasse C

Schwerer Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Anforderungen

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

beinhaltet Klasse: C1

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beizufügen:

biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)

ärztliches Zeugnis (1 Jahr gültig)

augenärztliches Gutachten/Zeugnis (1 Jahr gültig)

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Kursdauer 9 UE à 45 min)

amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)

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